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Wissenswertes

Der Begriff des Gläubigers

Der Gläubiger im Massenverwaltungsverfahren ist derjenige,

  • der über eine rechtskräftige und vollstreckbare, auf einer Gerichtsentscheidung oder Behördenentscheidung basierende (vollstreckbare Urkunde) basierende,
  • oder vom Schuldner nicht abgestrittene, also anerkannte, abgelaufene monetäre oder in Form von Geld ausgedrückte Vermögensforderung, weiters
  • eine zum Anfangszeitpunkt des Abwicklungsverfahrens noch nicht abgelaufene, aber vom Schuldner anerkannte monetäre oder in Form von Geld ausgedrückte Vermögensforderung verfügt.

Der Gläubiger ist im Insolvenzverfahren

Der Gläubiger ist bis zum Anfangszeitpunkt des Abwicklungsverfahrens

  • derjenige, der über eine rechtskräftige und vollstreckbare, auf einer Gerichtsentscheidung oder Behördenentscheidung (vollstreckbare Urkunde) basierende
  • vom Schuldner nicht abgestrittene oder anerkannte, abgelaufene monetäre oder in Form von Geld ausgedrückte Vermögensforderung verfügt.

Nach dem Anfangszeitpunkt des Abwicklungsverfahrens gilt jeder als Gläubiger, der dem Schuldner gegenüber über monetäre oder in Form von Geld ausgedrückte Vermögensförderungen verfügt und dies vom Massenverwalter auch registriert worden ist.

Die Rechtswirksamkeit von Cstv. (Insolvenzgesetz)

Gemäß §2 Abs. (1) Ges. 1991/XLIX: "Erstreckt sich die Wirkung dieses Gesetzes auf die Wirtschaftsgesellschaften und ihrer Gläubiger."

Was ist das Konkursverfahren?

Das Konkursverfahren ist ein solches Verfahren, bei dem der Gläubiger - im Interesse des Konkursvergleichs - eine Stundung anregt, beziehungsweise versucht, einen Vergleich zur Abwendung des Konkurses zu machen.

Was ist das Abwicklungsverfahren?

Das Abwicklungsverfahren ist ein solches Verfahren, dessen Ziel ist, dass bei der Abwicklung ohne Rechtsnachfolger die Gläubiger gemäß Gesetz XLIX/1991 abgefunden werden.

Was sind die Aufgaben und der Rechtsbereich des Gläubigerausschusses?

Die Gläubiger oder ihre Gruppen können zur Vertretung ihres Interesses einen Gläubigerausschuss gründen. Der Ausschuss vertritt die Gründer vor Gericht beziehungsweise bei den Konkursverwaltern und den Massenabwicklern.

Die Rechtsbereiche, die Vertretung und Arbeitsordnung wird von den Gläubigern untereinander in einer Vereinbarung festgelegt. Bei jeder Wirtschaftsgesellschaft darf nur ein Ausschuss arbeiten.

Wer ist berechtigt, ein Konkursverfahren anzuregen und wer darf ein Abwicklungsverfahren anregen?

Der Leiter der Wirtschaftsgesellschaft kann beim Einvernehmen des die Gründungsrechte ausübenden höchsten Organs beim Gericht auf Abwicklung eines Konkursverfahrens einen Antrag stellen.

Das Abwicklungsverfahren im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann

  • auf Antrag des Schuldners, des Gläubigers oder des Massenverwalters, oder
  • aufgrund der Anzeige des Firmengerichts (z.B. wenn das Firmengericht eine Firma als abgewickelt erklärt hat oder wenn beim behördlichen Löschungsverfahren das Abwicklungsverfahren der Firma angeregt worden ist) durchgeführt werden.

Was wird als Anfangszeitpunkt des Konkurs- und Abwicklungsverfahrens bezeichnet?

Der Anfangszeitpunkt des Konkurs- und Abwicklungsverfahrens ist der Tag der Veröffentlichung des rechtskräftigen Verordnungsbeschlusses.

Was bedeutet ein Moratorium und welche Rechtsfolgen hat es?

120 Tage nach der Veröffentlichung des Beschlusses steht dem Schuldner eine Stundung (Moratorium) bezüglich der ihm gegenüber vor und nach dem Anfangszeitpunkt fällig werdenden monetären Forderungen zu.

Während der Dauer der Stundung kann wegen der Nichterfüllung oder des Verzugs der Zahlungspflicht keine Rechtsfolge eintreten.

Während der Dauer der Stundung wird die Vollstreckung der Forderungen eingestellt.

Während der Stundung darf der Schuldner die am Anfang des Konkursverfahrens bestehenden, auf Forderungen beruhenden Auszahlungen - bis auf die Ausnahme der privilegierten Forderungen - nicht erfüllen

Warum ist der Konkursvergleich eine Zwangsvergleich?

Der abgeschlossene Konkursvergleich erstreckt sich auch auf die vereinbarungsberechtigten Gläubiger, die den Vergleich nicht genehmigt haben oder trotz ihrer ordnungsgemäßen Benachrichtigung am Abschluss des Vergleichs nicht teilgenommen haben. Der Vergleich kann für die Gläubiger keine ungünstigeren Bedingungen feststellen, als für die, die er für die genehmigenden Gläubiger festgestellt hat.

In welcher Form muss der Konkursvergleich abgeschlossen werden und worauf hat er sich mindestens zu erstrecken?

Der Vergleich muss schriftlich erfasst werden. Der Vergleich hat vor allem

  1. das von den Gläubigern angenommene Programm (Entfaltungsprogramm),
  2. die Art der Durchführung und der Kontrolle,
  3. die eventuelle änderung der Vollzugsfristen, den Erlass oder die Übernahme der Gläubigerforderungen,
  4. und alles, was zur Wiederherstellung oder Bewahrung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners vom Schuldner und von den Gläubigern für notwendig gehalten wird, enthalten.

Was alles muss der Gläubigerantrag auf die Anregung des Abwicklungsverfahren enthalten?

Im Antrag müssen

  • der Rechtstitel der Schuld des Schuldners,
  • der Zeitpunkt der Fälligkeit, und
  • die kurze Beschreibung dessen, warum der Schuldner für zahlungsunfähig gehalten wird, enthalten werden. Zum Beweis des Antragsinhalts müssen alle notwendigen Dokumente - inbegriffen auch die Bestätigung der schriftlichen Aufforderung des Schuldners - angelegt werden.

In welchen Fällen stellt das Gericht die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners fest?

Das Gericht stellt die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners fest, wenn er

  1. seine früher nicht abgestrittenen oder anerkannten Schulden binnen 15 Tagen nach dem Erhalt der Mahnung durch eine schriftliche Erklärung weder abgestritten noch beglichen hat oder
  2. seine Schulden innerhalb der durch einen rechtskräftigen gerichtlichen Beschluss festgestellten Zahlungsfrist nicht beglichen hat, oder
  3. die ihm gegenüber abgewickelte Vollstreckung nicht zum Ergebnis geführt hat, oder
  4. seiner Zahlungspflicht trotz des, im Konkursverfahren abgeschlossenen Vergleichs nicht nachgekommen ist.

Was für ein juristisches Schicksal hat eine über 40 Tagen nach der Veröffentlichung der Abwicklung angemeldete Forderung?

Die solchen, dem Schuldner gegenüber bestehenden Forderungen, die nach 40 Tagen aber innerhalb von 180 Tagen angemeldet worden sind, werden vom Verwalter registriert und abgefunden, wenn nach der Begleichung der Kosten der Abwicklung beziehungsweise der innerhalb der 40 Tage angemeldeten und gewichteten Forderungen noch Vermögensdeckung vorhanden ist. Bei mehreren verspätet angemeldeten Gläubigern sind die allgemeinen Regeln der Abfindungsgewichtung richtungweisend.

Die Unterlassung der 180-Tage-Frist zieht Rechtsverlust mit sich.

Wann wird bei einem Abwicklungsverfahren einem Vergleich stattgegeben? Wer darf am Abschluss des Vergleichs nicht teilnehmen?

Nach dem Ablauf der 40 Tage nach der Veröffentlichung des Abwicklungsbeschlusses bis zum Einreichen der Abwicklungsschlussbilanz kann zwischen den Gläubigern und dem Schuldner jederzeit ein Vergleich abgeschlossen werden.

Am Abschluss des Vergleichs dürfen die Abwicklungskosten beziehungsweise die Berechtigten einer, das Wirtschaftsorgan belastenden Alimente, Leibrente, Entschädigungsrente, Bergmannslohnergänzung, beziehungsweise eines den Mitgliedern einer LPG gegebene, ihnen lebenslänglich zustehenden monetären Beitrages nicht beteiligt sein. (Kategorien "a" und "c")

Vor wem läuft die Vergleichsverhandlung beim Abwicklungsverfahren ab?

Vor dem Gericht, das auf den Wunsch des Schuldners 60 Tage nach der Zustellung des Antrags eine Vergleichsverhandlung abhält, zu dem es berechtigt ist, den Schuldner, den Abwickler und die zum Abschluss eines Vergleichs berechtigten Gläubiger durch die Zustellung des zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit Programms und des Vergleichsvorschlags beziehungsweise der Aufzählung der Gläubiger vorzuladen.

Wer darf nicht als Abwicklungsverwalter nicht angegeben werden?

Die Wirtschaftsgesellschaft, die der Besitzer oder Gläubiger des Schuldners ist oder dessen Besitzer der Besitzer oder Gläubiger des Schuldners ist, oder dessen führender Funktionär oder dessen direkter Verwandter / direkte Verwandte in der Schuldnerorganisation über mehrheitlichen Einfluss verfügt oder in einer anderen Organisation eine unvereinbare Tätigkeit ausübt, kann als Abwickler nicht bestimmt werden. Diese Regeln müssen auch für die Abwickler entsprechend angewandt werden. Als Abwickler dürfen ausschließlich die im Namensregister der Abwickler registrierten Abwicklerorganisationen bestimmt werden.

Wann kann ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren erfolgen?

Wenn das Vermögen nicht einmal die fälligen Abwicklungskosten deckt oder wenn das Verfahren wegen der Mängel der Registrierungen beziehungsweise der Buchführung technisch nicht abzuwickeln ist, verordnet das Gericht auf Antrag des Abwicklungsverwalters und aufgrund einer schriftlichen Vorbereitung - binnen 15 Tagen nach der Zustellung des Antrags - die Teilung des Vermögens beziehungsweise noch nicht einkassierten Forderungen des Schuldners unter den Gläubigern beziehungsweise die Auflösung des Schuldners.